Liebe Gäste!

Bevor Sie die Ferienzimmer mieten, wäre es toll, wenn Sie sich die Zeit zum Lesen dieser AGB nehmen. Vielen Dank dafür! Die Entwicklung des Bahnhofsgebäudes ist ein Herzensprojekt. So ist die Herrichtung der Ferienzimmer mit viel Liebe erfolgt und mindestens genauso viel Kraft und Zeit in die behutsame Sanierung und Gestaltung der Räume geflossen, damit Sie sich hier wohl fühlen und eine angenehme Urlaubszeit genießen können. Daher freue ich mich, wenn Sie dies auch zu schätzen wissen und mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Räumen und sämtlichem Inventar ebenso liebevoll und sorgsam umgehen.

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir mit einer Buchung eines/ mehrerer Ferienzimmer/s (nachfolgend benannt als Ferienzimmer, schließt sämtliche Zugangs-/Aufenthaltsbereiche im/ am Gebäude ein) für Ihren Aufenthalt miteinander eingehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienzimmer zur Beherbergung. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf dieser Grundlage. Die/der Mietende erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienzimmer sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet. Die Anzahl der in den Ferienzimmern wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Die Vermieterin hat in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Die/ Der Mietende erklärt sich mit der Verarbeitung der eigenen Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter https://www.bahnhof-nebra.de/datenschutz/.

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet. Haustiere sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Dazu ist Art und Größe anzugeben. Es wird ein Aufschlag von einmalig 20,00 € erhoben. Die/der Mietende haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

2. Abschluss des Mietvertrages

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage auf der Webseite www.bahnhof-nebra.de ein oder richten Sie bitte schriftlich ausschließlich per E-Mail an schlafen@bahnhof-nebra.de. Von telefonischen Buchungsanfragen ist nach Möglichkeit abzusehen, kurzfristige Buchungsanfragen (< 7 Tagen bis Anreisedatum) ausgenommen.

Die/der Mietende erhält nach der Buchungsanfrage eine entsprechende Buchungsbestätigung inkl. Rechnung über den Aufenthalt im Bahnhofsgebäude Nebra. Mit Eingang der unter § 4 Zahlungsbedingungen definierten Anzahlung auf dem Konto der Vermieterin gilt dieses als verbindlich angenommen und ein Mietvertrag wird geschlossen. Vertragspartner*innen sind die Vermieterin Jana Fischer und die/der Mietende. Hat ein/e Dritte/r für die/den Mietende/n bestellt, haftet sie/er der Vermieterin gegenüber zusammen mit der/dem Mietenden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

Vermietet wird die in der verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die darin angeführte Zeit und angegebene Personenzahl. Die/der Mietende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt die/der Mietende hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

3. Preise

Die Mietpreise gelten je Ferienzimmer und Nacht. Im Mietpreis enthalten sind pro Person je 1x Bettwäsche und Handtücher sowie abschließbarer Fahrradstellplatz im Erdgeschoss. Ebenfalls inkludiert sind Endreinigung und W-Lan.

4. Zahlungsbedingungen

Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist innerhalb sieben Tagen der Gesamtmietpreis zu überweisen. Die Kontoverbindungsdaten der Vermieterin entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung.

Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb sieben Tagen vor Mietbeginn, kommt der Mietvertrag nur unter der Bedingung der Bezahlung des vereinbarten Mietbetrages unmittelbar mit bzw. spätestens jedoch drei Tage nach Buchungsbestätigung zustande.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

5. Rücktritt

Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich per E-Mail an schlafen@bahnhof-nebra.de bei der Vermieterin eingeht. Im Falle des Rücktritts hat die/der Mietende nachfolgende Entschädigung zu entrichten:

– bis 14. Tag vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises,
– bis 7. Tag vor Anreise: 80% des Gesamtmietpreises. Bei kurzfristigeren Stornierungen fallen 100% des Gesamtmietpreises an. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.

Bei Nichterscheinen erfolgt keinerlei Erstattung. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die/der Mietende den Aufenthalt vorzeitig abbricht.

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeberin) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch der/s Mietenden auf Schadensersatz; eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. In solch einem Fall und auf Wunsch wird sich seitens der Vermieterin um eine Ersatzunterbringung bemüht.

6. Anreise/Abreise

Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Bei einer Überziehung der Abreisezeit können ggf. weitere Kosten entstehen. Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise der/s Mietenden erfolgt keinerlei anteilige Erstattung des Mietpreises. Sollte die/der Mietende am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 12 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt und berechtigt sie zu Neuvermietung. Der Mietpreis wird nicht erstattet.

Für die Reinhaltung der Ferienzimmer während der Mietzeit sind Sie als Mietende verantwortlich.

Am Abreisetag ist die Küche in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurde. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines Geschirrspülers beendet und Kühlschrank ausgeräumt sein. Der Müll ist in die zur Verfügung stehenden Behälter zu entsorgen. Dabei ist die Mülltrennung zu beachten.

Die genutzten Räume sind besenrein zu übergeben. Daneben ist der Schlüssel gemäß den Hinweisen vor Ort zurückzugeben.

7. Schäden

Die/der Mietende verpflichtet sich, die Ferienzimmer samt Mobiliar, Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in den Ferienzimmern und/oder dessen Inventar und Mobiliar auftreten, ist die/der Mietende verpflichtet, dies unverzüglich – möglichst telefonisch – der Vermieterin anzuzeigen. Die/der Mietende haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar. Die/der Mietende haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei Verlust des Schlüssels behält sich die Vermieterin das Recht vor, die gesamte Schlüsselanlage auf Kosten der/s Mietenden zu ersetzen. Es sind mindestens jedoch die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 250,00 € fällig.

Stellt die/der Mietende bei Bezug der Ferienzimmer Mängel oder fehlendes Inventar fest, ist dies unverzüglich der Vermieterin zu melden. Stellt die Vermieterin erst nach Abreise der/s Mietenden Schäden fest, so werden die daraus entstehenden Ansprüche der/m Mietenden nachträglich in Rechnung gestellt. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienzimmer, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins wird nicht erstattet.

Erkennt die/der Mietende, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, dies der Vermieterin umgehend – möglichst telefonisch – zu melden und alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienzimmer bei der Vermieterin eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieterin ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

8. Haftung

Die An- und Abreise der/s Mietenden erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Die Benutzung des Gebäudes, des Grundstückes und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Ausfälle oder Störungen der Strom- und Wasserversorgung oder Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Es ist zu beachten, dass der Bahnhof Nebra ein öffentlicher Ort ist mit stündlichem Zugbetrieb und entsprechender Frequentierung durch Reisende. Etwaige daraus resultierende Störungen z.B. durch Lärmbelästigung von Reisegruppen sind in Kauf zu nehmen.

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn die Vermieterin haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche der Vermieterin verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. andernorts analog wie digital dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieterin.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienzimmervermietung im Bahnhof Nebra, Bahnhof 1, 06642 Nebra (Unstrut) – Stand: Mai 2023